Königsgruft wurde erst 1991 belegt
In seinen Testamenten legte Friedrich II. fest, wer was erben soll und was er von seinem Nachfolger erwartet





Des Königs Wunsch, in der Gruft nahe Schloss Sanssouci bei seinen
Hunden bestattet zu werden, wurde erst 1991 erfüllt. Verehrer
legen auf der schlichten Inschriftenplatte Blumen und Kartoffeln nieder,
weil sich Friedrich II. bemüht hatte, die Erdäpfel in Preußen
heimisch zu machen. Römische Kaiserbüsten und die
Marmorfigur einer Flora schmücken die ungewöhnliche Anlage.




Friedrich II. war vieles - Landesherr, Kriegs- und Feldherr, Eroberer,
Schriftsteller, Musiker, Philosoph, Bauherr, Gesetzgeber und
manchmal Menschenfreund. Er sah sich als erster Diener seines
Staates und behandelte ihn und seine Bewohner, als wären sie
sein Eigentum. Das Marmordenkmal ist eine Kopie der Figur von
der Siegesallee und steht vor der Generaldirektion
der Schlösserstiftung im Park von Sanssouci.




Die Ehe zwischen dem König und der Königin bestand nicht wirklich,
aber von gegenseitigem Respekt geprägt. Im Schloss Schönhausen
residierte Elisabeth Christine, und wenn sie nach Berlin reiste,
nahm sie in Vertretung ihres Gemahls repräsentative Aufgaben wahr.
Friedrichs Gartenparadies Sanssouci hat sie nie betreten.
Der Kupferstich von 1748 suggeriert herzliche Eintracht.
(Fotos/Repro: Caspar)

Als Friedrich II. nach dem Tod seines Vaters am 31. Mai 1740 den preußischen Staat übernahm, gab es ein großes Aufatmen. Die Musen wachten auf, Philosophie und französische Literatur erhielten neues Ansehen, und auch die Berlinern Akademie der Wissenschaften und der Künste, die unter Friedrich Wilhelm ein Schattendasein führten, wurden neu belebt. Bald schon schmolz der von Friedrich Wilhelm I. angehäufte Staatsschatz für riskante Kriegsabenteuer dahin. In seiner Kindheit durch falsche Erziehung traumatisiert, übernahm Friedrich II. als Oberhaupt der Hohenzollernfamilie gegenüber seinen Geschwistern eine Art Vaterstelle und geriet vor allem mit seinen Brüdern durch ständige Bevormundung in Konflikte, die sich in den hinterlassenen Schriften gut nachvollziehen lassen.

Bis zu seinem Tod ließ es der König nicht zu, dass sich seine Brüder in Regierungsangelegenheiten mischten. Sonst aber ließ er sie in ihren Residenzen machen, was sie wollten, und wenn es mal hart auf hart kam, half er ihnen auch mit großen Summen aus und überhäufte sie mit Geschenken. In seinem Politischen Testament von 1752 und bei anderen Gelegenheiten begründete Friedrich II., warum er nicht bereit ist, an seine Brüder nur einen Zipfel Macht abzugeben. "Es gibt eine Art Zwitterwesen, die weder Herrscher noch Privatleute sind und die sich bisweilen sehr schwer regieren lassen: Das sind die Prinzen von Geblüt. Ihre hohe Abstammung flößt ihnen einen gewissen Hochmut ein, den sie Adel nennen. Er macht ihnen den Gehorsam unmöglich und jede Unterwerfung verhasst. Sind irgendwelche Intrigen, Kabalen und Ränke zu befürchten, von ihnen können sie ausgehen. In Preußen haben sie weniger Macht als irgendwo sonst. Aber das beste Verfahren ihnen gegenüber besteht darin, dass man den ersten, der die Fahne der Unabhängigkeit erhebt, energisch in seine Schranken weist, alle mit der ihnen gebührenden Auszeichnung behandelt, sie mit allen äußeren Ehren überhäuft, von den Staatsgeschäften aber fernhält und ihnen nur bei genügender Sicherheit ein militärisches Kommando anvertraut, das heißt, wenn sie Talent und einen zuverlässigen Charakter besitzen. Was ich von den Prinzen sage, gilt ebenso für die Prinzessinnen, die sich nie und unter keinen Umständen in die Regierung einmischen dürfen." In der Tat beteiligte der König seine Brüder nicht an politischen Prozessen und Entscheidungen, er hielt sie an einem langen Seil und gewährte ihnen alle Privilegien und Zuwendungen, die nach seiner Meinung einem Mitglied des preußischen Königshauses zustanden. Die Prinzen unterhielten in Oranienburg, Rheinsberg und an anderen Orten einschließlich Berlins eigene Residenzen und einen eigenen Hofstaat, und wenn mal Geld gebraucht wurde, dann ließ der König seinen absichtlich in Unmündigkeit gehaltenen, äußerlich aber hoch geehrten Brüdern erhebliche Mittel aus seiner Privatschatulle zukommen.

Der Königin gilt jeder Respekt

Im Testament von 1769 listete der König auf, wer von seinen Verwandten welche Geldsummen und Preziosen bekommen soll. Er betonte, er sei niemals geizig oder reich gewesen und er habe die Einkünfte des Staates stets "als die Bundeslade betrachtet, die keine profane Hand anzutasten wagt. Die öffentlichen Einkünfte sind niemals für meinen eigenen Bedarf in Anspruch genommen. Meine persönlichen Ausgaben haben niemals 220 000 Taler im Jahre überschritten. Meine Verwaltung lässt mir also ein ruhiges Gewissen, und ich kann der Öffentlichkeit ohne Furcht Rechenschaft darüber ablegen." Der Text geht mit diesen Gedanken und Anweisungen weiter: "Gern und ohne Klage gebe ich meinen Lebensodem der wohltätigen Natur zurück, die ihn mir gütig verliehen hat, und meinen Leib den Elementen, aus denen er besteht. Ich habe als Philosoph gelebt und will als solcher begraben werden, ohne Gepränge, ohne feierlichen Pomp. Ich will weder geöffnet noch einbalsamiert werden. Man bestatte mich in Sanssouci auf der Höhe der Terrassen in einer Gruft, die ich mir habe herrichten lassen. Prinz Moritz von Nassau ist in gleicher Weise in einem Wäldchen bei Kleve beigesetzt worden. Sterbe ich in Kriegszeiten oder auf der Reise, soll man mich im ersten besten Orte beisetzen und im Winter nach Sanssouci an die bezeichnete Stätte bringen. Meinem lieben Neffen Friedrich Wilhelm, dem Thronfolger, hinterlasse ich das Königreich Preußen, die Provinzen, Staaten, Schlösser, Festungen, Munition, Zeughäuser, die von mir eroberten oder ererbten Länder, alle Kronjuwelen, die Gold- und Silberservice, die in Berlin sind, meine Landhäuser, die Bibliothek, das Münzkabinett, die Gemäldegalerie, Gärten usw. Ferner hinterlasse ich ihm den Staatsschatz, so wie er ihn am Tage meines Todes vorfinden wird, als Eigentum des Staates und allein dazu bestimmt, die Völker zu verteidigen oder ihnen Erleichterung zu verschaffen. Sollte ich irgendwelche kleine Schuld hinterlassen, an deren Bezahlung der Tod mich hindert, so soll mein Neffe gehalten sein, sie zu begleichen: dies ist mein Wille. Der Königin, meiner Gemahlin, hinterlasse ich das Einkommen, das sie genießt und das um jährlich 10 000 Taler erhöht werden soll, zwei Tonnen Wein jährlich, freies Holz und das Wildbret für ihre Tafel. Unter dieser Bedingung hat die Königin sich verpflichtet, meinen Neffen zu ihrem Erben zu ernennen. Da ferner kein geeigneter Witwensitz für sie vorhanden ist, so begnüge ich mich, der Form halber Stettin zu bestimmen. Zugleich verlange ich von meinem Neffen, dass er ihr eine angemessene Wohnung im Berliner Schlosse überlässt und ihr mit der Ehrerbietung begegnet, die ihr als Witwe seines Onkels und als einer Fürstin zukommt, deren Tugend sich niemals verleugnet hat."

In einem weiteren Testament schrieb Friedrich II. mit Blick auf die Thronfolge, die 1786 eintrat: "Ich überlasse meinem lieben Neffen, Friedrich Wilhelm, als erstem Thronfolger, das Königreich Preußen, die Provinzen, Städte, Schlösser, Forts, Festungen, alle Munition, Arsenale, die von mir eroberten und ererbten Länder, alle Edelsteine der Krone, die Gold- und Silberservice, die in Berlin sind, meine Landhäuser, Bibliothek, Münzkabinett, Bildergalerie, Gärten u. s. w. Auch überlasse ich ihm den Schatz, in dem Zustande, in welchem er sich an meinem Sterbetage befinden wird, als ein dem Staate zugehöriges Gut, das nur zur Verteidigung oder zur Unterstützung des Volkes angewandt werden darf. [...] Der Königin, meiner Gemahlin, vermache ich zu den Einkünften, die sie schon bezieht, noch jährlich 10 000 Taler, zwei Fass Wein jährlich, freies Holz und Wildbret für ihre Tafel. So hat die Königin versprochen, meinen Neffen zu ihrem Erben einzusetzen. [...] Auch wird er [der Thronfolger, H. C.] ihr seine Hochachtung beweisen, die ihr als Witwe seines Oheims und als einer Fürstin, die die vom Tugendpfade abgewichen ist, gebühret. [...] Ich empfehle meinem Thronerben mit aller Wärme und Zuneigung, deren ich fähig bin, jene Offiziere, welche unter meiner Anführung den Krieg mitgemacht haben. Ich bitte ihn, auch besonders für diejenigen Offiziere Sorge zu tragen, die in meinem Gefolge gewesen sind; dass er keinen derselben verabschiede, dass keiner von ihnen, mit Krankheiten beladen, im Elende umkomme. Er wird geschickte Kriegsmänner und überhaupt Leute an ihnen finden, welche Beweise von ihren Einsichten, von ihrer Tapferkeit, Ergebenheit und Treue abgelegt haben. [...] Ich empfehle meinem Nachfolger ferner, sein Geblüt auch in den Personen seiner Oheime, Tanten und übrigen Anverwandten zu ehren. Das Ungefähr, was bei der Bestimmung des Menschen obwaltet, bestimmt auch die Erstgeburt, und darum, dass man König ist, ist man nicht mehr wert, als die übrigen. Ich empfehle allen meinen Verwandten, in gutem Einverständnisse zu leben und nicht zu vergessen, im Notfalle ihr persönliches Interesse dem Wohle des Vaterlands und dem Vorteil des Staates aufzuopfern."

(3. Juni 2016)

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